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Aktuelles

 

Aktuelle Informationen

https://individuelle-impfentscheidung.de/ 

Masern

Zur Erfüllung des MSG (Masernschutzgesetz) gibt es seit 2024 keinen Einzelimpfstoff mehr. Zur Zeit steht deshalb nur die Kombination mit Mumps und Röteln zur Verfügung. Es sind zwei Impfungen oder eine Impfung und eine Blutuntersuchung zur Titer-Bestimmung nach frühestens vier Wochen notwendig.

Impfunfähigkeitsbescheinigungen

Eine Impfunfähigkeitsbescheinigung stelle ich nur bei anerkannten Kontraindikationen aus.

Die Wartezeit für neue Patienten beträgt gegenwärtig circa zwölf Monate.

Sollten Sie in Folge Ihrer Impfentscheidung Schwierigkeiten mit der Durchführung der Vorsorge-Us haben, da Ihr Kinderarzt die weitere Behandlung ablehnt, wenden Sie sich schriftlich an Ihre Krankenkasse mit der Bitte, Sie bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen.
Zudem gibt es auch respektvolle Allgemeinmediziner, die Vorsorgen gerne durchführen.